Mediation
„Nicht jene, die streiten sind zu fürchten, sondern jene, die ausweichen.“
Marie von Ebner-Eschenbach
Mediation ist ein gesetzlich geregeltes und außergerichtliches Verfahren der Konfliktbearbeitung.
Die Parteien / Klienten / Teams nehmen freiwillig teil. Ziel ist es, gemeinsam und lösungsorientiert ein einvernehmliches Ergebnis zu erarbeiten, und damit einen Konflikt zu beenden.
Die Verantwortlichkeit für den Prozess liegt bei der Mediatorin. Sie ist allparteilich und unterstützt moderierend das Verfahren.
Die Verantwortlichkeit für die Zielerreichung liegt bei den Medianten. Das Ziel legen die Beteiligten zu Beginn gemeinsam fest.
Die Mediation endet mit einer verbindlichen Vereinbarung.
Die Einsatzmöglichkeiten sind ebenso so vielfältig wie die entstandenen Konflikte.
- Gesundheitswesen, Kliniken, Pflegedienste, Altenheime
- Familienkonflikte
- Nachbarschaftskonflikte
- Konflikte in Unternehmen
Im Vorgespräch wird geklärt, ob der Konflikt mit Hilfe einer Mediation geklärt werden kann.